Rechtsprechung
BGH, 22.04.1964 - IV ZR 110/63 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,3468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1964, 833
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 09.12.1907 - VI 276/07
Gerichtsstand des Wohnsitzes (Berlin)
Auszug aus BGH, 22.04.1964 - IV ZR 110/63
Ob als Ort des Wohnsitzes der Ort im Raum, nämlich der Flächenabschnitt, auf dem sich die Wohnung befindet (so das Bundesverwaltungsgericht in BVerwG E5/102) oder das Ortsganze, die Ortschaft, in der die Wohnung gelegen ist, anzusehen ist, mag hier offen bleiben (vgl. RGZ 67, 191 ff).Denn selbst wenn letzterer Ansicht beizutreten ist, so kann doch in einer Großstadt die wie damals Berlin, in verschiedene Verwaltungs- und Gerichtsbezirke eingeteilt war, jeweils ein anderer Wohnsitz in den einzelnen Bezirken begründet worden sein (vgl. z.B. § 15 Abs. 2 EheG). - BGH, 03.05.1961 - V ZR 154/59
Auszug aus BGH, 22.04.1964 - IV ZR 110/63
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1961 - V ZR 154/59 -, LM Nr. 2 zu § 7 BGB, haben die Begründung und die Aufhebung des Wohnsitzes neben dem objektiven Erfordernis der Begründung oder der Beendigung der räumlichen Beziehungen das subjektive Erfordernis eines hierauf gerichteten Willens zur Voraussetzung. - BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58
Diplomatische Klausel
Auszug aus BGH, 22.04.1964 - IV ZR 110/63
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1961 - 1 BvL 17/58 und 1 BvL 20/58 (BGBl. I 1347; RzW 1961, 374 Nr. 16) ist jedoch § 4 Abs. 1 Nr. 1 c, zweiter Halbsatz BEG insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und deshalb nichtig, als er in Verbindung mit Art. 111 Nr. 1 des Dritten ÄndG-BErgG Entschädigungsansprüche solcher Verfolgter ausschließt, die vor dem 1. Januar 1947 aus dem Geltungsbereich des BErgG ausgewandert sind und im Zeitpunkt der Entscheidung ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Polen oder Ungarn haben. - BGH, 07.03.1962 - IV ZR 245/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.04.1964 - IV ZR 110/63
Dies hat der erkennende Senat im Urteil vom 7. März 1962 - IV ZR 245/61 -, LM Nr. 22 zu § 4 BEG 1956 = RzW 1962, 353 Nr. 11, ausgesprochen.